Tarife

Der Tarif orientiert sich an den Ansätzen der in Liechtenstein zulässigen Krankenkassen respektive den OKP-zugelassenen Therapeutentarifen (Liechtensteinischer Krankenkassenverband). 

Es wird jeweils die angefangene Viertelstunde verrechnet. Eine Einzelsitzung dauert 60 Minuten, wobei darin auch die administrativen Tätigkeiten involviert sind. Darüber hinausgehende, notwendige Tätigkeiten wie Testauswertungen und ähnliches müssen verrechnet werden. Das gilt auch für Telefonate, welche über eine reguläre Terminvereinbarung hinausgehen, und für den Aufwand von verlangten Berichten.

Ich bin seit Februar 2019 auf der OKP-Liste, das heisst ich bin Teil des Bedarfplans. Sie brauchen lediglich eine Psychotherapieverordnung vom Kinder- oder Hausarzt. Kinder und Jugendliche bis Ende des 20. Lebensjahres zahlen keinen Selbstbehalt.

Spielecke

Für Schweizer:

Ich habe die Anerkennung von der Santésuisse in der Schweiz: Ich bin auf der Liste der „Psychotherapeutinnen im Bereich Zusatzversicherung der Krankenversicherer“ genannt. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, wie viel pro Sitzung resp. pro Jahr übernommen wird. Da die Tarife in Liechtenstein höher sind als in der Schweiz, muss dies vorab geklärt werden.

Weiter habe ich die Anerkennung vom BSV (Bundesamt für Sozialversicherungen): dies erlaubt mir, bei einem Auftrag der IV für psychotherapeutische Leistungen, mit der Invalidenversicherung (IV) der Schweiz abzurechnen.